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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Reinigung der Fahrzeuge in der Kraft Nutzfahrzeuge GmbH Waschanlage erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Der Waschanlagenunternehmer gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße auf dem Gelände geltend zu machen.

 

  • Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges, der nachfolgenden Fahrzeuge oder der Waschanlage führen könnten. Hierzu zählen besonders Fahrzeuge mit Vorschäden.

 

  • Das Personal der Waschstraße kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte.

 

  • Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenunternehmer für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

 

  • Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Einfahrts- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

 

  • Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Scheinwerfer-Wischanlage Zubehör-anbauteile), verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.​

 

  • Der Benutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.

 

  • Von der Haftung ausgeschlossen sind:
    Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen, von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden, „des Weiteren“ ist die Haftung für Acrylglasscheiben bei Wohnmobilen ausgeschlossen, Schlieren-Bildung lässt sich nicht verhindern auch bei der Handwäsche. Die Haftung ist auch ausgeschlossen für die Folierung oder Aufkleber der Fahrzeuge, insbesondere für Wohnmobile, auch für frisch lackierte Fahrzeuge übernehmen wir keine Haftung, da diese erst nach 8 Wochen Trocknungsphase mit Waschzusätzen behandelt werden dürfen.

    Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.

 

  • Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

 

  • Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.